E-Card-Gebühr doppelt bezahlt?

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E-Card-Gebühr ist im November fällig

“Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2016 ist im November 2015 fällig. Die Gebühr von 10,85 Euro wird vom Dienstgeber bzw. von der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) eingehoben. (…)

Haben Sie mehrere Dienstgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf, denn sie können bares Geld wert sein. Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Gebietskrankenkasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.” (ak)