Arbeitsrecht: Die wichtigsten Neuerungen 2016

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AKTUELLES veröffentlicht.

2016 bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht. Folgende Änderung wird euch vermutlich am meisten interessieren:

Teilzeitbeschäftigte müssen über freie Vollzeitstellen informiert werden

“Wer über längere Zeit die Arbeitszeit reduziert hat oder sich eine Stelle mit einer anderen Teilzeitkraft teilt, hat es oft schwer, wieder Stunden aufzustocken oder Vollzeit zu arbeiten. Besonders Frauen, die nach der Elternteilzeit wieder voll einsteigen wollen, sind davon betroffen.

Die Verbesserung:

Künftig soll es eine Informationspflicht des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin geben, d.h.: Ist geplant, im Betrieb eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß oder eine Vollzeitstelle auszuschreiben, müssen die Teilzeitbeschäftigten vorher darüber informiert werden. Verletzen ArbeitgeberInnen diese Informationspflicht, müssen sie mit einer Geldstrafe von bis zu 436 Euro rechnen.”(ak)

Hier ein Überblick über die wichtigsten Erneuerungen: siehe mehr; Download