20 Jahre Arbeitnehmerschutzgesetz: Was bringt die Zukunft?

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AKTUELLES veröffentlicht.

“Ein Erfolgsgesetz feierte sein 20-jähriges Bestehen. Nun stehen neue große Herausforderungen bevor. Am 1. Jänner 1995 traten wesentliche Teile des EU-konformen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in Kraft. Das Gesetz brachte eine Reihe von Verbesserungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen.

Verzeichnete die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt im Jahre 1994 noch 164.469 Arbeitsunfälle bei den Erwerbstätigen, kam es hier in den Folgejahren zu einem deutlichen Rückgang. Im Jahr 2014 wurde mit 104.625 Arbeitsunfällen sogar ein historischer Tiefststand erreicht. Und es geht weiter…
Es gibt noch viel zu tun. Die Festlegung von verbindlichen Expositionsgrenzwerten für eine erweiterte Anzahl gesundheitsschädigender Arbeitsstoffe sowie die Ausdehnung des gesetzlichen Präventionsauftrags der AUVA auf „arbeitsbezogene Gesundheitsgefahren“ sind wichtige Themen. Regelungen hinsichtlich wirksamer Schutzmaßnahmen zur manuellen Lastenhandhabung sind erforderlich.

Darüber hinaus sind weiterführende, rechtsetzende Maßnahmen gegen arbeitsbedingte psychische Risiken notwendig. 32 Prozent aller Neuzugänge der Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen erfolgen bereits aus psychischen Gründen. Arbeits- und OrganisationspsychologInnen sind daher im ASchG als gleichberechtigte Präventivfachkraft bei höheren Präventionszeiten für alle Präventivfachkräfte gesetzlich zu verankern.

Taten statt Worte
Nun liegt erstmalig die gemeinsame Resolution zur Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 bis 2020 von Bundesministerien, SozialpartnerInnen, Interessenvertretungen und Unfallversicherungsträgern vor. Die Resolution ist ein klares Bekenntnis zum Sicherheit- und Gesundheitsschutz – vor allem aber der Auftrag an alle Beteiligten, konkrete Taten folgen zu lassen.”(gesundearbeit)

Resolution: Download