ÖGB wird einem Teilkrankenstand sicher nicht zustimmen

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“Der ÖGB wird einem Teilkrankenstand sicher nicht zustimmen, auch nicht, wenn Rabmer-Koller ihn nun in eine „Teilarbeitsfähigkeit“ umbenannt hat. „Wer krank ist, soll sich erholen. Über die Arbeitsfähigkeit muss auch weiterhin der Arzt oder die Ärztin entscheiden“, so Achitz: „Es ist bedauerlich, dass die Wirtschaftsvertreter nicht von ihren Arbeitspflicht-für-Kranke-Ideen abgehen und damit auch die Verhandlungen über den sinnvollen, freiwilligen Teilzeit-Wiedereinstieg nach langer Krankheit gefährden.“

Arbeitgeber sollen mehr dafür tun, dass ArbeitnehmerInnen gesund bleiben!

ArbeitnehmerInnen müssen das Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz haben. Achitz: “Krank machende Arbeitsplätze sorgen nicht nur dafür, dass die Menschen früher in Pension gehen. Sie führen auch zu Kosten in Milliardenhöhe für Entgeltfortzahlung und Krankengeld, entfallene Wertschöpfung für Betriebe und Krankenbehandlungskosten. Dazu kommen hohe Kosten aufgrund von krankmachenden psychischen Arbeitsbelastungen wie Stress und Arbeiten unter Zeitdruck. “Hier könnte man auch die Ausgaben der Krankenkassen reduzieren, aber dafür müssen wir die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen”, sagt Achitz.”(ögb)