Archiv für den Monat: Februar 2016

ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 – 2020

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“Die österreichische ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 – 2020 vernetzt alle nationalen und regionalen AkteurInnen, die im ArbeitnehmerInnenschutz tätig sind.

Die Erfahrungen aus den bisher durchgeführten „Arbeitsschutzstrategien” zeigten deutlich, dass der Erfolg im gemeinsamen Entwickeln und Handeln aller in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Tätigen liegt und dieser Weg nicht nur weiter beschritten, sondern auch noch weiter ausgebaut und genutzt werden soll.

Die Kompetenzen und zur Verfügung gestellten Ressourcen aller Stakeholder werden optimal in Strategie, Zielsetzung, Planung und Durchführung von Projekten eingebunden.

Inhaltliche Basis und Aktionsrahmen der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie sind die jeweils geltende Rechtslage des ArbeitnehmerInnenschutzes sowie eine konsenuale Zielsetzung von für den ArbeitnehmerInnenschutz relevanten AkteurInnen, wie Ministerien, Unfallversicherungsträger, SozialpartnerInnen und Interessenvertretungen.

Um dies zu gewährleisten, wurden in einer Gemeinsamen Resolution von Ministerien, Sozialpartnern, Interessenvertretungen und Trägern aller Unfallversicherungen folgende Ziele vereinbart:

Reduktion des Risikos von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen insbesondere in den Bereichen der

  • Belastungen des Muskel- und Skelettapparates
  • psychischen Belastungen
  • Gefahren durch krebserzeugende Arbeitsstoffe
  • Arbeitsplatzevaluierung und Betreuung durch Fachleute der Prävention
  • alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung
  • schulischen und universitären Ausbildung und Weiterbildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Der organisatorische Ablauf ist durch den Kontinuierlicher Verbesserungsprozess grundsätzlich festgelegt.

Struktur, Regelabläufe und Ziele sind im Strategiedokument zusammenge-fasst.” (arbeitsinspektion)

siehe mehr

Psychische Arbeitsbelastungen sind Mitverursacher von Krankheiten

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“Der neue iga-Report 32 “Psychische Belastungen in der Arbeitswelt” wertete knapp 100 wissenschaftliche Artikel aus. Insgesamt ergab die Analyse, dass einige gesundheitliche Probleme nachweislich durch psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit mitverursacht werden.

Grundsätzlich kann Stress bei der Arbeit ganz unterschiedliche Auswirkungen auf Körper und Psyche haben. So führen im Gegensatz zur Darstellung in den öffentlichen Medien psychische Belastungen nicht zwangsläufig zu psychischen Beschwerden und Erkrankungen wie Burn-out oder Depression. Ziel der aktuellen Untersuchung war deshalb, die Vielfältigkeit der möglichen Belastungsfolgen darzustellen. Hierfür wurden knapp 100 wissenschaftliche Artikel ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Literaturanalyse sind im iga.Report 32 zusammengefasst. Insgesamt ergab die Analyse, dass einige gesundheitliche Probleme nachweislich durch psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit mitverursacht werden.

Folgen psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sollten nicht auf psychische Erkrankungen reduziert werden. Bei folgenden untersuchten Folgen gibt es bereits deutliche Evidenz dafür, dass sie durch psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit mitverursacht werden: Muskuloskelettale Beschwerden, Depression, Angst und kardiovaskuläre Erkrankungen. Bei einer Reihe weiterer Variablen sind kausale Zusammenhänge zu psychischen Fehlbelastungen zumindest wahrscheinlich. Hierzu gehören: Immunsystem, Schlaf, körperliche Aktivität (Sport) und das allgemeine Wohlbefinden. Bei den anderen betrachteten Merkmalen ist festzustellen, dass es Korrelationen – also Zusammenhänge – zu psychischen Fehlbelastungen gibt, zur Kausalität jedoch (noch) keine Aussagen möglich sind.

Die Befunde zeigen, dass Betriebe sich mit dem Thema “Psychische Belastungen bei der Arbeit” auseinandersetzen sollten. Die Durchführung der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen samt Festlegung passender Maßnahmen ist hier am Wichtigsten. Da schlecht gestaltete Arbeitsbedingungen zahlreiche negative Folgen nach sich ziehen können, die sich letztendlich negativ auf die Leistungsfähigkeit und die Produktivität des Unternehmens auswirken, sind entsprechende Aktivitäten auch aus wirtschaftlicher Erwägung sinnvoll.”(gesundearbeit)

iga-Report 32