Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser

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AKTUELLES veröffentlicht.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage hat die GPA nochmal die arbeitsrechtlichen Aspekte für solche Situationen gepostet: “Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?
Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden! Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:” siehe weiter

Weiterer link:
ÖGB – Unwetter können Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen