Familienbonus ab 01.01.2019

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AKTUELLES veröffentlicht.

Ab 01.01.2019 gilt der neue Familienbonus!

“Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die zu bezahlende Lohnsteuer/Einkommensteuer reduziert und den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2019 ersetzt. Er kann pro Kind bis zu 1.500 € bzw. für volljährige Kinder bis zu 500 € im Kalenderjahr betragen und kann entweder mit der laufenden Gehaltsabrechnung oder über den Steuerausgleich berücksichtigt werden.” (Quelle: ak)

Bitte lest euch die links des Ministeriums und der AK genau durch!

Bundesministerium für Finanzen
Arbeiterkammer

Das dazugehörige E30 Formular könnt ihr euch hier runterladen! Und kann bereits in der Abteilung Lohnadministration eingereicht werden!

Formular E30

Bei Fragen wendet euch bitte an uns!

lg, euer Betriebsrat