Arbeitszeit, Urlaub, Dienstverhinderung & co

Arbeitszeit

Normalarbeitszeit
“Unter Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tagesarbeitszeit/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden bzw. einer Kalenderwoche.”(ak) siehe mehr

Überstunden
“Bei Überstunden gibt es ein paar Regeln – und leider sehr, sehr viele Ausnahmen. Hier die gängigsten Definitionen und Regelungen:”(ak) siehe mehr

Teilzeit
“„Teilzeitarbeit“ heißt: Sie haben eine kürzere Arbeitszeit vereinbart, als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stunden/Woche) vorgesehen ist.”(ak) siehe mehr ;
Teilzeit ja – aber geregelt (Informationen und Positionen, zusammengestellt von der GPA)

Geringfügige Beschäftigung

Als geringfügig gilt eine Beschäftigung dann, wenn das gebührende Entgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Es kommt also nur auf das Entgelt an, die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ist nicht maßgebend. siehe mehr

Arbeitszeit und -Änderung
“Die Lage der Normalarbeitszeit – also die Verteilung auf die einzelnen Wochentage – sowie Lage und Ausmaß einer Teilzeitarbeit sind zu vereinbaren.
Wird die Verteilung der Arbeitszeit weder im Kollektivvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung (…) geregelt, so kann sie nur zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in festgelegt werden.
TIPP
Sollte Ihr/e Arbeitgeber/-in die vereinbarte Arbeitszeit einseitig ändern wollen, setzen Sie sich unverzüglich mit einer Expertin oder einem Experten der Arbeiterkammer in Verbindung. Langes Zuwarten und mangelnde Reaktion führen nämlich zu Problemen bei der Durchsetzung des ursprünglichen Vertragsinhaltes. Auch kann eine unberechtigte Arbeitsverweigerung zu den geänderten Arbeitszeiten gewichtige negative Konsequenzen haben (z.B. Entlassung)!”(aksiehe mehr

 Urlaub

Urlaubsanspruch
“Wie viel Urlaub bekommen ich? Wann darf ich ihn nehmen, wann verjährt er? Die wichtigsten Regeln rund um den Urlaub.”(ak) siehe mehr

Krank im Urlaub
“Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verliert ihr die Urlaubstage, an denen ihr krank werdet, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.”(ak) siehe mehr

AK-Download: Das Urlaubsrecht

Dienstverhinderungen

Dienstverhinderung
“Sowohl erfreuliche als auch unerfreuliche Anlässe stellen ArbeitnehmerInnen vor die Frage: Muss mir der Arbeitgeber dafür frei geben? Wie lange bekomme ich frei und wird in dieser Zeit mein Entgelt weiterbezahlt? Die dabei anzuwendenden Regelungen sind bei Arbeitern und Angestellten zum Teil unterschiedlich.”(ak) siehe mehr
Spezifische PSD-Regelungen findet ihr in der Betriebsvereinbarung “alt”, sowie in der Betriebsvereinbarung “Allgemeiner Teil”.

Dienstverhinderung im Winter
“Wenn Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleudern geraten, stellt sich die Frage: Schaffe ich es heute überhaupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?  Und wie sieht es mit der Gleitzeit aus?”(ak) siehe mehr

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser
“Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch? Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!  Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden: §8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.”(gpa) siehe mehr

Nebenbeschäftigung

Nebenjob
“Ob eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist oder nicht, ist im so genannten Konkurrenzverbot geregelt. Es gilt während des aufrechten Dienstverhältnisses.”(ak) siehe mehr