Beihilfen

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe unterstützt Personen mit geringem Einkommen. siehe mehr

Pendlerpauschale

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 291 € abgegolten, der mit der Lohnabrechung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und ab 2013 auch einen “Pendlereuro” geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an. siehe mehr

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