Aufgaben

Der Betriebsrat – das sind gewählte Kolleg*innen, die im Betrieb für die Rechte der Arbeitnehmer*innen eintreten.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten versuchen Arbeitgeber oft den Druck auf die Belegschaft abzuwälzen. Alleine kann sich keiner dagegen wehren.  Der Betriebsrat greift ein, informiert und hilft euch, zu eurem Recht zu kommen.

Der Betriebsrat 

  • verhandelt Betriebsvereinbarungen
  • sorgt für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
  • macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
  • hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • hat das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • hat das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten
  • muss über alle die Belegschaft betreffenden Angelegenheiten informiert werden

Unsere zuständige Gewerkschaft ist: GPA, Gewerkschaft der Privatangestellten  Druck-Journalismus-Papier (www.gpa.at). Wir stehen im ständigen Kontakt mit unserer Sekretärin Birgit Ivancsics, MSc und sind auch im Wirtschaftsbereich 17 – WB für Gesundheit und Soziales mit anderen sozialen Einrichtungen vernetzt.

Basis für eine starke Vertretung sind die rund 1,3 Millionen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer*innen. Das gilt auch für den Betriebsrat – je mehr Mitglieder im Betrieb organisiert sind, desto stärker ist seine Position!

Funktion des Betriebsrates

Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer*innen Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung. Der Betriebsrat ist der gesetzliche Vertreter der Solidarinteressen der Belegschaft. Zu diesen Solidarinteressen zählt aber auch der Schutz der/des einzelnen Arbeitnehmer*in, die bzw. der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt wurde. Für den Betriebsrat ist die Interessenvertretung eine Pflichtaufgabe. In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat gegenüber der  Arbeitsnehmer*innen im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer*innen verpflichtet.
Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder der einzelnen Arbeitnehmer*innen hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung. (Quelle AK )

Finanzierung und Ausgaben des Betriebsrates

0,5% eures Gehaltes gehen an den Betriebsratsfonds. Dieser Betrag wird jedes Jahr vom Arbeitgeber verdoppelt.

Aus den Fondsgeldern werden die Kosten getragen für:

    • Supervisionskosten anteilig (Teamsupervision). Der Betriebsrat übernimmt 30% der Kosten, die Verrechnung erfolgt direkt mit der Geschäftsstelle (siehe auch Betriebsvereinbarung Supervision)
    • Zuschuss bei Heirat, Geburten, Scheidung und Todesfälle naher Angehöriger
    • Hilfe in sozialen Härtefällen (wendet euch in diesen Fällen bitte direkt an den Betriebsrat)
    • Betriebsratsbüro
    • Organisation und Buffet bei Betriebsversammlung
    • Kostenübernahme der Verpflegung im Rahmen der Qualitätszirkeln in der Höhe von 50€
    • Aktionen für die Belegschaft
    • Beteiligung an den Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, wie Prevent
    • Beteiligung an den Kaffeekosten des Betriebes für Mitarbeiter*innen
    • Weiterbildungsgutscheine (1x/Jahr)
    • optional Dienststellengeld
    • optional Weihnachtsgutscheine

die exakte Höhe der jeweiligen Fondsgelder entnehmt bitte  dem internen Betriebsrats-Ordner!