Bildung

Bildungsteilzeit
“Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist ab 1. Juli 2013 möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz ist: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.”(ak) siehe mehr

Bildungskarenz
“Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.”(ak) siehe mehrdazugehöriger AMS download

Übersicht des Sozialministeriums zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
“Der waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) ist eine Einrichtung der Stadt Wien. Als erstes Bundesland in Österreich hat die Wiener Landesregierung 1995, auf Initiative der Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen, mit dem waff eine eigene Einrichtung für aktive Arbeitsmarktpolitik und ArbeitnehmerInnen-Förderung geschaffen.”(waff) siehe mehr

Fachkräftestipendium und Bildungsteilzeit
“Schon seit 1998 gibt es in Österreich die Bildungskarenz als Möglichkeit, eine Zeitlang aus dem Beruf auszusteigen, um sich weiterzubilden und dabei als Unterstützung das „Weiterbildungsgeld“ des AMS zu erhalten. Bei der Bildungskarenz gibt es weiterhin strengere Bestimmungen bei einem Studium. Mit 1. Juli 2013 wurden die „Bildungsteilzeit“ (als Teilzeit-Variante der Bildungskarenz) und das neue „Fachkräftestipendium“ eingeführt.”(ak) Fachkräftestipendium u Bildungsteilzeit