Betriebsversammlungen

Alle Beschäftigten haben das Recht an Betriebsversammlungen teilzunehmen!
Bei den Betriebsversammlungen werden aktuelle Informationen vom Betriebsrat an die Belegschaft weitergegeben. Nur wer anwesend ist, erfährt aus erster Hand welche Themen im Betrieb gerade angegangen bzw. verhandelt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären. Insbesondere das Zusammentreffen vieler Mitarbeiter*innen aus den verschiedenen Dienststellen zeichnet die Betriebsversammlung aus.

Weiteres können folgende Themen in der Betriebsversammlung beschlossen werden:

  • die Behandlung von Berichten aus dem Bereich der Rechnungsprüfung, sowie des Betriebsrates
  • die Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl
  • die  Enthebung des Wahlvorstandes (geheime Abstimmung)
  • die  Enthebung des Betriebsrates als Gesamtheit
  • die Enthebung einzelner Betriebsratsmitglieder, aber nur dann, wenn diese die Gruppenzugehörigkeit, für die sie gewählt wurden, verlieren (geheime Abstimmung)
  • die Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrates nach einer Wiederaufnahme des Betriebes
  • der Beschluss über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates (mit Zweidrittelmehrheit in geheimer Abstimmung)
  • die Wahl der Rechnungsprüferin, des Rechnungsprüfers oder deren Enthebung
  • die Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe der Betriebsratsumlage
  • sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds

Im Anschluss an die Sitzung besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zum Gedankenaustausch mit den Kolleg*innen. Nach der Versammlung steht traditioneller Weise ein Buffet für euch bereit.

Das Protokoll zur Betriebsversammlung werden wir kurze Zeit nach der Betriebsversammlung gerne an euch per mail aussenden! (Ältere Protokolle können im internen Betriebsratsordner nachgelesen werden.)