Krankheit und Pflege

Broschüren:

AK-Video: Arbeitsrechtstalk-Krankenstand

Krankenstand
“Wenn ArbeitnehmerInnen erkranken, stellen sich viele Fragen und auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist präsent. Welche Pflichten hat ein/e ArbeitnehmerIn im Krankenstand und welche Rechte hat er/sie gegenüber dem Arbeitgeber? Hier findet ihr die Antworten.”(ak) siehe mehr

Krankmeldung/Krankenstandsbestätigung
“Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber im Falle einer Krankheit von ihrer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Kenntnis zu setzen.”(help.gv.at) siehe mehr

Krank im Urlaub
“Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verliert ihr die Urlaubstage, an denen ihr krank werdet, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.”(ak) siehe mehr

Pflegefreistellung
“Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können ArbeitnehmerInnen Pflegefreistellung nehmen. Seit 2013 gibt es einige Verbesserungen.”(ak)    siehe mehr

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit
“Berufstätige stehen unter großem Stress, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden, die bisherige Betreuungsperson ausfällt oder sich der Pflegebedarf aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes verändert. Umso erfreulicher ist es, dass ArbeitnehmerInnen seit 2014 die Möglichkeit haben, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für einen befristeten Zeitraum zu vereinbaren, um Pflege zu organisieren oder selbst die Betreuung zu übernehmen.”(ak) siehe mehr

Übersicht des Sozialministeriums zur Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Familienhospizkarenz
“Die Familienhospizkarenz gibt ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.”(ak) siehe mehr

Unterstützung für pflegende Angehörige

Förderung für Pflege daheim
“Viele Pflegebedürftige brauchen Betreuung zu Hause. Für die 24-Stunden-Betreuung gibt es Förderungen vom Staat. Dazu muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen, also Betreuung durch DienstnehmerInnen oder durch Selbstständige mit Gewerbeschein. Im ersten Fall ist entweder der oder die zu Pflegende Dienstgeber oder ein Angehöriger. Es kann aber auch ein Vertrag mit einem gemeinnützigen Anbieter (z.B. Volkshilfe oder Caritas) abgeschlossen werden.”(ak) siehe mehr

Pflegende Angehörige – Young Carers
“In Österreich gibt es über 42.000 pflegende Kinder und Jugendliche, sogenannte Young Carers. Sie unterstützen im Haushalt, kümmern sich um jüngere Geschwister, übernehmen Pflegetätigkeiten und tragen viel Verantwortung. Das ist eine große Herausforderung, der sich andere Gleichaltrige nicht stellen müssen. Es ist nicht schlimm, wenn man sich Hilfe holt. Ganz im Gegenteil – Hilfe holen, heißt Stärke zeigen!”(bms) siehe mehr

Geld bei Krankheit
“Wer krank wird, muss von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin Entgelt bekommen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu. Wie lange bezahlt werden muss, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist bei ArbeiterInnen und Angestellten verschieden. Zunächst muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Danach gibt es Krankengeld.”(ak) siehe mehr

Arbeitsunfall
“Ein Arbeitsunfall ist von privaten Freizeit- oder Verkehrsunfällen zu unterscheiden. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich, wenn der Unfall im Zuge einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Dazu zählt auch der Weg von und zur Arbeit.”(ak) siehe mehr

Zurück in den Job nach langem Krankenstand
Zum fairen Umgang mit kranken Beschäftigten gehört auch ein gut gestalteter Wiedereinstieg in den Betrieb. Das Konzept des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bietet die Chance, die Rückkehr positiv und nachhaltig zu gestalten. Eine Broschüre der Arbeiterkammer Oberösterreich beschreibt, wie dies erfolgreich umgesetzt werden kann.”(gesunde arbeit) siehe mehr

Wiedereingliederungsteilzeit
Nach einem langen Krankenstand ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz oft schwierig. Um Rückfälle zu vermeiden und einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu er­mög­lich­en, gibt es seit 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ). siehe mehr