Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir ersuchen folgende Berufsgruppen dringend darum sich in das Gesundheitsberuferegister eintragen zu lassen:
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut
- Pflege(fach)assistentin und Pflege(fach)assistent
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut
Unter diesem link findet ihre alle Auskünfte und FAQ zu diesem Thema! Die Antragstellung muss bis 30. JUNI 2019 erfolgen”!
Bitte schickt die Eintragungsbestätigung umgehend ins Chefarztbüro!
WICHTIG zu wissen:
Was passiert, wenn ich mich nicht registrieren lasse?
Die Registrierung ist eine Voraussetzung für die rechtmäßige Ausübung des Berufes. Ohne Registrierung dürfen Sie Ihren Beruf nicht ausüben. Wird der Beruf ohne Registrierung ausgeübt, werden verwaltungsstrafrechtliche Schritte gegen Sie und/oder Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber eingeleitet.
Kann ich mich registrieren lassen, obwohl ich gerade in Karenz/im Langzeitkrankenstand bin?
Ja. Wir empfehlen die Registrierung, wenn Sie nach Ihrer Karenz/Ihrem Langzeitkrankenstand weiter arbeiten möchten.
Wie lange ist die Registrierung gültig?
Die Registrierung ist fünf Jahre gültig. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Tag der Eintragung in das Register (= Stichtag). Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit Ihre Registrierung verlängern lassen. Die zuständige Registrierungsbehörde erinnert Sie und Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber rechtzeitig an die Verlängerung. Erfolgt keine Verlängerung, ruht die Berechtigung zur Berufsausübung, und Sie dürfen Ihren Beruf in dieser Zeit nicht ausüben. Geben Sie daher jede Änderung Ihrer persönlichen Daten bzw. jener Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers bekannt.
Quelle: gesundheit.gv.at (13.02.2019)
lg, euer Betriebsrat