Standard, 27.08.2019: “Gewaltschutzpaket. Verpflichtung zur Anzeige soll auch bei Vergewaltigung gelten”

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Der Standard, 27.08.2019: “Gewaltschutzpaket. Verpflichtung zur Anzeige soll auch bei Vergewaltigung gelten”

Beate Hausbichler

Das geplante Gewaltschutzpaket verpflichtet das gesamte Gesundheitspersonal bei Verdacht auf eine Vergewaltigung zu einer Anzeige. Expertinnen sehen das kritisch.

Das geplante Gewaltschutzpaket sieht vor, dass alle Beschäftigen im Gesundheitswesen künftig die Pflicht haben sollen, bei Verdacht auf eine Vergewaltigung diese anzuzeigen.

Die Liste der Gesundheitsberufe ist lang. Sie reicht von ÄrztInnen über Psychotherapeutinnen bis hin zu Desinfektionsassistenten. Die einen haben sehr persönlichen Kontakt mit Patientin und Patent, die anderen nur flüchtigen. Trotzdem sieht das geplante Gewaltschutzpaket, das ÖVP und FPÖ noch vor der Nationalratswahl beschließen wollen, eine Neuregelung vor, die für alle gleichermaßen gelten soll: Besteht bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht, dass eine Patientin oder ein Patient vergewaltigt wurde, muss dies angezeigt werden. Bisher galt die Anzeigepflicht für Gesundheitsberufe im Fall von Tod oder schwerer Körperverletzung, samt Sonderbestimmungen für Kinder und Jugendliche sowie für Volljährige, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen können. Mit dem neuen Gewaltschutzpaket soll die Anzeigepflicht für das gesamte Gesundheitspersonal ab Jänner 2020 auch auf Vergewaltigung ausgedehnt werden. siehe mehr

lg, euer Betriebsrat