Der Standard schreibt heute folgendes:
Wer nicht aufpasst, muss womöglich Familienbonus zurückzahlen
Wer den Familienbonus über den Arbeitgeber bezieht, muss ihn beim Steuerausgleich trotzdem nochmals beantragen, andernfalls droht eine Rückforderung. siehe mehr
lg, euer Betriebsrat