GPA-djp: Rechtsmeinung

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GPA-djp: Unterbricht Quarantäne (behördliche Absonderung) den Urlaub?

“Unseres Erachtens ja. Behördliche Absonderung stellt einen eigenen Dienstverhinderungsgrund dar. Der Arbeitgeber hat einen Regressanspruch hinsichtlich des ausbezahlten Entgelts (Epidemiegesetz).
Da man bei einer behördlichen Absonderung die Wohnung nicht verlassen darf, ist keinerlei Erholungszweck mehr gegeben.”(gpadjp)

lg, euer Betriebsrat