Seit 1.1.2022 gilt die Sonderbetreuungszeit 6.
“Die Regelung läuft mit 31.3.2022 aus, könnte jedoch, sollte die epidemiologische Gesamtsituation es erfordern, durch Verordnung bis 8.7.2022 verlängert werden.”(gpa)
Lies nach, was es zu beachten gilt: link
LG, euer Betriebsrat