Archiv des Autors: Christine

Email Abo klappt wieder!

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Liebe Kolleg*innen!

Das Email-Abo funktioniert wieder! 🙂

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lg, euer Betriebsrat

Mitarbeiter*innen-Plattformen

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Liebe Kolleg*innen!

Wir möchten nochmal an unsere Mitarbeiter*innen-Plattformen erinnern! Die entsprechenden links findet ihr auf unserer Homepage https://psd-wien.betriebsratsblog.at/

lg, euer Betriebsrat

Urlaub im Sommer 2021 – Renate Fentler hat sich für euch schlau gemacht

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Liebe Kolleg*innen!

Renate Fentler hat sich für euch in ein GPA-Seminar zum Thema “Urlaub im Sommer 2021” gesetzt. Folgendes hat sie für euch zusammengefasst:

Wichtig, für alle ins Ausland fahrenden PERSONEN: sie sollten sich unbedingt vorher über die Covid-19-Einreise-Verordnung (gilt von 1.7.-31.8.21) sowie die Corona-Regelungen des jeweiligen Urlaubslandes erkundigen. Am besten vor der Abreise ins Urlaubsland bei ARBÖ oder ÖAMTC (Einreiseverordnungen) beraten lassen (ist angeblich die beste Auskunftsquelle). Auch die Homepage der Wirtschaftskammer ist eine sehr gute Adresse. Es ändert sich oft innerhalb eines Tages die Ausgangslage – dann schaut die Situation schon wieder ganz anders aus!!!

1. Länder mit sehr geringem Risiko – derzeit z. B: D, Cz, Kro, Slo, Ita., etc.:
man muss glaubhaft nachweisen können, dass man die letzten 10 Tage im jeweiligen Urlaubsland oder Ö aufgehalten hat (es gilt der 3 -G-Nachweis – wenn nein: Registrierung und innerhalb von 24 Std. Test (jeder) nachbringen – man muss nicht in Quarantäne!

Impfnachweis gilt:
Erstimpfung liegt 22 Tage zurück (darf jedoch nicht länger als 90 Tage zurückliegen)
Zweitimpfung: darf nicht länger als 9 Monate zurückliegen

Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test (jedmöglicher Art) durchführen.

2. Länder mit höherem Risiko – derzeit z.B. GB, Rus, etc.:
Die Einreise ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen unter anderem für österreichische Staatsbürger, für EU-Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben, für Schüler oder Studenten in Österreich; etc.

Wenn eine Ausnahme vorliegt, muss man sich registrieren, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Bei Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen oder zu Gerichts- oder Behördenterminen einreisen, entfällt die Pflicht zur Quarantäne.

3. Länder, die weder A noch B zugeteilt werden können:
 Die Einreise ist an und für sich untersagt und nur mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Zusätzlich muss man sich registrieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.

Die Registrierungs- und Quarantänepflicht entfällt unter anderem für beruflich Reisende; für Pendler zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners; für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.

Quarantäne im Home-Office verbringen: geht nur, wenn AG zustimmt  – sonst nicht zulässig!!

Grundsätzlich muss man dem Arbeitgeber nicht informieren, wohin man verreist (=Privatangelegenheit). Allerdings kann ein Anspruch des Arbeitgebers bestehen, wenn man sich in den Gebieten aufgehalten hat, für die eine offizielle Reisewarnung herausgegeben wurde. Dann ist es keine „Privatangelegenheit“ mehr und es geht um alle Kolleg*innen im Betrieb. Der AG hat eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten seines Unternehmens. Wenn eine Quarantäne verhängt wird, wird der Arbeitgeber zwangsläufig davon Kenntnis erlangen, dass man sich während des Urlaubs in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Wie bei jeder anderen Erkrankung besteht auch bei einer Erkrankung an COVID-19 ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, außer die Erkrankung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig (siehe oben) herbeigeführt. Grundsätzlich liegt kein Entlassungsgrund vor.

Reisestornoversicherungen unbedingt vorher ansehen – was steht konkret im Vertrag (sind teilweise sehr unterschiedlich).

Vielen Dank, liebe Renate für deine Zusammenfassung!
lG, euer Betriebsrat

Email-Abo wird umgestellt

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Liebe Kolleg*innen!

Aufgrund einer technischen Umstellung auf unserer Homepage, gibt es die Möglichkeit des Email-Abos in der ursprünglichen Form nicht mehr! Die GPA hat uns jedoch eine Alternative zur Verfügung gestellt, die wir in den nächsten Tagen umsetzen möchten! Wir hoffen, dass alles reibungslos klappt!

lg, euer Betriebsrat

Wir wünschen allen einen erholsamen Sommer!

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Wir wünschen euch allen einen erholsamen Sommer!

AK:

Summer in the City – Wir bringen den Sommer zu dir

Komm vorbei, es gibt AK-Rechtsberatung, AK-Mietrechtsberatung  und Sommerprogramm: auf dich warten Open Air Kino, Kinderunterhaltung, Grätzlevents, Spaziergänge, Radkurse und vieles mehr. Oder genieß einfach nur im Liegestuhl mit Erfrischungen den Tag mit uns. Alle Events sind kostenlos! Es gelten die tagesaktuellen Corona-Bestimmungen. Beachte mögliche kurzfristige Absagen durch Corona-Regeln oder Schlechtwetter. Das gesamte Summer in the city-Programm findest du hier

lg, euer Betriebsrat

 

Coronabonus für alle im Gesundheits- und Sozialbereich – aktueller Stand

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GPA: “Durch gewerkschaftlichen Druck ist es gelungen, dass die Bundesregierung einen Corona-Bonus in Höhe von 500 Euro für ÄrztInnen und PflegerInnen angekündigt hat. Nachdem viele KollegInnen im Gesundheits- und Sozialbereich aber ausgenommen waren, haben wir massiv Druck gemacht: Wir haben Aktionen veranstaltet, demonstriert, Gespräche mit dem Minister geführt und Medienarbeit gemacht. Damit hatten wir Erfolg! Weitere Berufsgruppen wie etwa Reinigungskräfte oder PflegerInnen in gemeinnützigen Spitälern wurden aufgenommen. Das freut uns, reicht uns aber nicht. Leider sind große Teile des Gesundheits- und Sozialbereichs, wie etwa die Behindertenarbeit, der psychosoziale Bereich und andere, nach wie vor ausgenommen. Wir kämpfen weiter!”

Hier geht’s zum Artikel und zu den Fotos der Demo vom 16. Juni 2021…

Auch wir waren natürlich dabei und haben laut mitdemonstriert, weil wir der Ansicht sind, dass alle PSD-Beschäftigten von dem Coronabonus profitieren müssen!

lg, euer Betriebsrat

 

GPA: Demo für den BONUS für ALLE!

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

am 8. Juni 2021 hat der parlamentarische Gesundheitsausschuss den Gesetzesentwurf zur Corona-Prämie auf den Weg gebracht. Ein Großteil der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich wird dabei NICHT vom Corona-Bonus profitieren. 

Die Kolleginnen und Kollegen im Behindertenbereich, im Rettungs- und Krankentransportdienst, im psycho-sozialen Bereich, in der Wohnungslosen- oder Flüchtlingshilfe oder die Kolleginnen und Kollegen in der Reinigung und in der Verwaltung, haben in der gegenwärtigen Krise unter hoher Belastung gearbeitet.

GPA-Vorsitzende Barbara Teiber hat schon mehrmals auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen und gefordert, dass ALLE Beschäftigten im Gesundheitswesen den Bonus verdienen und erhalten müssen. Siehe dazu auch: ZIB-Beitrag!

Wir haben gemeinsam mit unseren Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie vida und younion einen offenen Brief und einen richtig gestellten Gesetzesentwurf an die Abgeordneten übergeben und auf die unfaire Verteilung der Corona-Prämie aufmerksam gemacht. Trotzdem soll am 16./17. Juni dieses unfaire Gesetz im Nationalrat beschlossen werden. Die zuständigen Politikerinnen und Politiker müssen wachgerüttelt werden!

Wir planen daher für Mittwoch, 16. Juni 2021 am Vormittag eine Kundgebung.  

Treffpunkt: 08:00 Uhr, Wiener Stephansplatz, 1010 Wien 

voraussichtliches Ende: 10:00 Uhr 

Wir laden alle zur Kundgebung ein, um auf die unfaire Verteilung der Corona-Prämie aufmerksam zu machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen DEINE Unterstützung! 

Wichtig: Es sind die geltenden COVID-Verordnungen bzw. Gesetze einzuhalten.
(Stand 11.06.2021 / 1 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen und Tragen einer FFP2-Maske)

lg, euer Betriebsrat