Eltern-Karenz
“Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel Acht-Wochen-Frist nach der Geburt).”(ak) siehe mehr
Meldefrist
“Sie möchten in Elternkarenz gehen? Dann müssen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin Bescheid geben, wie lange Sie weg sein werden – am besten schriftlich! Mütter und Väter haben unterschiedlich Meldefristen.”(ak) siehe mehr
Teilung der Karenz
“Sie müssen den Arbeitgeber von Ihren Karenzplänen schriftlich informieren, am besten per Einschreiben.”(ak) siehe mehr
Aufgeschobene Karenz
“Ihre Elternkarenz müssen Sie nicht auf einmal nehmen, sondern können auch Teile davon aufschieben.”(ak) siehe mehr
Wiedereinstieg
“Spätestens vier Monate vor Ende Ihrer Karenz sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen – auf jeden Fall, wenn Sie nach der Karenz eine kürzere Arbeitszeit wollen.”(ak) siehe mehr
Elternteilzeit
“Arbeit und Kinder miteinander zu vereinbaren, das ist für viele Eltern eine große Herausforderung. Damit das leichter gelingt, gibt es die sogenannte Elternteilzeit.”(ak) siehe mehr
Wochengeld
“Das Wochengeld ist ein Ersatz für Ihr sonstiges Einkommen, denn während des genannten Zeitraums herrscht absolutes Beschäftigungsverbot.”(ak) siehe mehr
Familienbeihilfe
“Sie haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.”(ak) siehe mehr
Pflegefreistellung
“Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können ArbeitnehmerInnen Pflegefreistellung nehmen.”(ak) siehe mehr
Übersicht des Sozialministeriums zur Elternkarenz und Elternteilzeit
Übersicht des Sozialministeriums zur Pflegekarenz und Pflegeteilzeit