“Was gilt bereits und was ändert sich ab 2016?
Früher landete er am Ende des Monats auf dem Schreibtisch der ArbeitnehmerInnen: der Lohnzettel. Inzwischen ist auch er digital geworden. Das spart zwar Papier, der Inhalt des Lohnzettels bleibt aber vielen ArbeitnehmerInnen weiterhin ein Rätsel. Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag: Was verbirgt sich eigentlich hinter all diesen Posten?
Im Grunde ist der Lohnzettel nichts anderes als eine schriftliche Entgeltabrechnung. Damit sollen ArbeitnehmerInnen nachvollziehen können, wie sich ihre Löhne und Gehälter zusammensetzen. Flapsiger ausgedrückt: Es soll klar werden, wie aus Brutto Netto wurde.
Bislang hatten ArbeitnehmerInnen keinen rechtlichen Anspruch auf einen Lohnzettel. Wer keinen erhielt, konnte also auch nicht überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Weil allfällige Fehler nicht bewiesen werden konnten, konnte man auch nichts gegen säumige Arbeitgeber tun. Damit ist nun Schluss: ArbeitnehmerInnen haben einen Anspruch auf den Lohnzettel und können diesen notfalls vom Arbeitgeber einklagen.