Archiv des Autors: Christine

Der Schlüssel zum Lohnzettel

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“Was gilt bereits und was ändert sich ab 2016?

Früher landete er am Ende des Monats auf dem Schreibtisch der ArbeitnehmerInnen: der Lohnzettel. Inzwischen ist auch er digital geworden. Das spart zwar Papier, der Inhalt des Lohnzettels bleibt aber vielen ArbeitnehmerInnen weiterhin ein Rätsel. Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag: Was verbirgt sich eigentlich hinter all diesen Posten?
Im Grunde ist der Lohnzettel nichts anderes als eine schriftliche Entgeltabrechnung. Damit sollen ArbeitnehmerInnen nachvollziehen können, wie sich ihre Löhne und Gehälter zusammensetzen. Flapsiger ausgedrückt: Es soll klar werden, wie aus Brutto Netto wurde.
Bislang hatten ArbeitnehmerInnen keinen rechtlichen Anspruch auf einen Lohnzettel. Wer keinen erhielt, konnte also auch nicht überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Weil allfällige Fehler nicht bewiesen werden konnten, konnte man auch nichts gegen säumige Arbeitgeber tun. Damit ist nun Schluss: ArbeitnehmerInnen haben einen Anspruch auf den Lohnzettel und können diesen notfalls vom Arbeitgeber einklagen.

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Frühe Hilfen

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“Bei Frühe Hilfen handelt es sich um ein Maßnahmenpaket, das darauf abzielt, gesundheitliche Belastungen von Familien und Kindern frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zum Nutzen von Frühen Hilfen: “Präventionsmaßnahmen in der frühen Kindheit sind besonders effizient. Sie wirken sich langfristig positiv auf die Gesundheit aus und sind ein wirksamer Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit, zur Armutsbekämpfung und zur Senkung späterer gesundheitlicher Risiken. Auch der ökonomische Nutzen ist nachweislich bei Maßnahmen in der frühen Kindheit am größten.”

Im Mittelpunkt stehen FamilienbegleiterInnen, die als konkrete Ansprechpersonen für die Familien da sind. Als freiwilliges Angebot helfen sie den Betroffenen, geeignete soziale und gesundheitsbezogene Angebote zu finden und in Anspruch zu nehmen. Die FamilienbegleiterInnen arbeiten in sogenannten Frühe-Hilfen-Netzwerken, die sich um eine optimale Vernetzung und Weiterentwicklung dieser Angebote bemühen. Dieses Netzwerk besteht aus unterschiedlichsten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesen und der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Krankenanstalten, Krabbelstuben, Schuldnerberatung, Eltern-Kind-Zentren, Mutterberatungszentren, praktische Ärzte oder Fachärzte), die einerseits als ZuweiserInnen zu den Frühen Hilfen agieren, andererseits mit ihren Leistungen auch als KooperationspartnerInnen zur Verfügung stehen.”(bmg)

nähere Infos unter:
BM für Gesundheit
Frühe Hilfen

Blog

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Schaut auch immer wieder mal in den Blog, hier könnt ihr Fortbildungen, Veranstaltungen, Literaturtipps etc. finden, kommentieren und auch selber für die anderen posten.

Liebe Grüße, eure Christine

ÖGB wird einem Teilkrankenstand sicher nicht zustimmen

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“Der ÖGB wird einem Teilkrankenstand sicher nicht zustimmen, auch nicht, wenn Rabmer-Koller ihn nun in eine „Teilarbeitsfähigkeit“ umbenannt hat. „Wer krank ist, soll sich erholen. Über die Arbeitsfähigkeit muss auch weiterhin der Arzt oder die Ärztin entscheiden“, so Achitz: „Es ist bedauerlich, dass die Wirtschaftsvertreter nicht von ihren Arbeitspflicht-für-Kranke-Ideen abgehen und damit auch die Verhandlungen über den sinnvollen, freiwilligen Teilzeit-Wiedereinstieg nach langer Krankheit gefährden.“

Arbeitgeber sollen mehr dafür tun, dass ArbeitnehmerInnen gesund bleiben!

ArbeitnehmerInnen müssen das Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz haben. Achitz: “Krank machende Arbeitsplätze sorgen nicht nur dafür, dass die Menschen früher in Pension gehen. Sie führen auch zu Kosten in Milliardenhöhe für Entgeltfortzahlung und Krankengeld, entfallene Wertschöpfung für Betriebe und Krankenbehandlungskosten. Dazu kommen hohe Kosten aufgrund von krankmachenden psychischen Arbeitsbelastungen wie Stress und Arbeiten unter Zeitdruck. “Hier könnte man auch die Ausgaben der Krankenkassen reduzieren, aber dafür müssen wir die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen”, sagt Achitz.”(ögb)

Arbeit 4.0: Die Rolle der Arbeitsmedizin

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“Gesunde Arbeit“ im Gespräch mit Dr. Erich Pospischil, dem neu gewählten Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin.

Was ist und macht die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA)?
Die ÖGA ist eine medizinische Fachgesellschaft, die in den fünfziger Jahren von ÄrztInnen verschiedener Fachgebiete, die sich mit Berufskrankheiten und gesundheitlichen Fragestellungen der Erwerbsarbeit beschäftigten oder betriebsärztlich in Großbetrieben tätig waren, gegründet wurde. Ziele sind das Erforschen und Aufzeigen arbeitsbedingter gesundheitlicher Gefährdungen und Erkrankungen, um Maßnahmen für effektive Prävention abzuleiten. Auch die Förderung und Weiterentwicklung betrieblicher Gesundheitsförderung sowie die Mitwirkung bei der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Arbeitsmedizin sind in den Statuten vorgegeben. Wesentlich sind die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Arbeitsmedizin und die Veranstaltung von Tagungen für Mitglieder. Als Fachgesellschaft geht es auch um Intensivierung der Zusammenarbeit und des Austausches mit VertreterInnen anderer nicht-/medizinischer Fachdisziplinen. Die ÖGA bemüht sich, die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und der Forschung sowie die Bildung von Arbeitsgruppen zur Untersuchung besonderer Fragen zu unterstützen. Wichtig ist, dass sie bei der Begutachtung legislativer Vorhaben beteiligt wird. Die Teilnahme an wissenschaftlicher und praktischer Arbeit und Weiterbildung erfolgt durch das Abhalten regelmäßiger Veranstaltungen und Kongresse wie der Jahrestagung der ÖGA und das Forum Arbeitsmedizin in Wien. Alle zwei Jahre verleiht die ÖGA den „Egmont-Baumgartner-Preis“ für herausragende Publikationen zu wissenschaftlichen und praxisbezogenen arbeitsmedizinischen Themen. Die Mitgliedschaft beschränkt sich nicht nur auf ÄrztInnen, es können auch Personen aus anderen, nichtmedizinischen Fachdisziplinen aufgenommen werden.”(gesundearbeit)

siehe ganzes Interview

 

STADTRECHNUNGSHOFBERICHT: Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien, Prüfung des Bereiches Arbeit und Beschäftigung/Tagesstruktur

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KURZFASSUNG

“Der Stadtrechnungshof Wien prüfte den Bereich Arbeit und Beschäftigung/Tagesstruktur des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste in Wien und legte besonderes Augenmerk auf die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die personelle Ausstattung. Dabei wurde ersichtlich, dass im Bereich der Leistungsdokumentation Optimierungsbedarf gegeben war. Ebenso wurde eine Evaluierung des Personalschlüssels für die Therapeutischen Tageszentren angeregt.”(StRH)

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ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 – 2020

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“Die österreichische ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 – 2020 vernetzt alle nationalen und regionalen AkteurInnen, die im ArbeitnehmerInnenschutz tätig sind.

Die Erfahrungen aus den bisher durchgeführten „Arbeitsschutzstrategien” zeigten deutlich, dass der Erfolg im gemeinsamen Entwickeln und Handeln aller in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Tätigen liegt und dieser Weg nicht nur weiter beschritten, sondern auch noch weiter ausgebaut und genutzt werden soll.

Die Kompetenzen und zur Verfügung gestellten Ressourcen aller Stakeholder werden optimal in Strategie, Zielsetzung, Planung und Durchführung von Projekten eingebunden.

Inhaltliche Basis und Aktionsrahmen der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie sind die jeweils geltende Rechtslage des ArbeitnehmerInnenschutzes sowie eine konsenuale Zielsetzung von für den ArbeitnehmerInnenschutz relevanten AkteurInnen, wie Ministerien, Unfallversicherungsträger, SozialpartnerInnen und Interessenvertretungen.

Um dies zu gewährleisten, wurden in einer Gemeinsamen Resolution von Ministerien, Sozialpartnern, Interessenvertretungen und Trägern aller Unfallversicherungen folgende Ziele vereinbart:

Reduktion des Risikos von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen insbesondere in den Bereichen der

  • Belastungen des Muskel- und Skelettapparates
  • psychischen Belastungen
  • Gefahren durch krebserzeugende Arbeitsstoffe
  • Arbeitsplatzevaluierung und Betreuung durch Fachleute der Prävention
  • alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung
  • schulischen und universitären Ausbildung und Weiterbildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Der organisatorische Ablauf ist durch den Kontinuierlicher Verbesserungsprozess grundsätzlich festgelegt.

Struktur, Regelabläufe und Ziele sind im Strategiedokument zusammenge-fasst.” (arbeitsinspektion)

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