Der ÖGB hat euch 6 wichtige Fakten zum Thema Arbeitsweg zusammengestellt:
“Laut aktuellem Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer Oberösterreich pendelt mehr als die Hälfte aller Beschäftigen zur Arbeit – Tendenz steigend. 85 Prozent der PendlerInnen sind dabei mit dem Auto unterwegs. Viele wünschen sich einen stärkeren den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes, um eine Alternative zum Auto zu haben.
Wir beantworten hier die sechs wichtigsten Fragen rund um das Thema Arbeitsweg:
1. Der Arbeitsweg, was ist das eigentlich genau?
Der Arbeitsweg ist die direkte Route zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das muss nicht der streckenmäßig kürzeste Weg sein, auch eine verkehrsgünstigere Anreise gilt als solche. Der Arbeitsweg kann auch unvermeidliche Wege (z.B. zum Kindergarten) beinhalten. Ein kurzer Abstecher für private Erledigungen (z.B. Einkauf) gilt arbeitsrechtlich gesehen nicht als Arbeitsweg.
2. Das Jobticket, kann ich das auch bekommen?
Das Jobticket wird vom Arbeitgeber finanziert und ist eine Streckenkarte für den Weg von der Wohnung in die Arbeit. Es wird zusätzlich zum Gehalt gewährt, jedoch gibt es darauf keinen Rechtsanspruch. Dein Arbeitgeber entscheidet, ob dir ein Ticket zur Verfügung gestellt wird. Für das Unternehmen bringt es auf jeden Fall eine Steuererleichterung, denn der Betrag kann als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden und es fallen dafür keine Lohnnebenkosten an. Auch für ArbeitnehmerInnen ist das Jobticket abgabenfrei.
3. Die Pendlerpauschale, für wen ist das?