Pflegefreistellung

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AKTUELLES veröffentlicht.

Ich habe einen Folder der GPA zu Pflegefreistellung gefunden.

“Seit 1. Jänner 2013 gibt es einige Verbesserungen im Urlaubsgesetz §16 zur Pflegefreistellung.
Die Änderungen im Gesetz bedeuten für Patchwork Familien und für Elternteile, die mit ihren Kindern nicht im gemeinsamen Haushalt leben, hinsichtlich der Pflegefreistellung eine Erleichterung. Außerdem wurde der Anspruch auf Pflegefreistellung für die Begleitung von stationär betreuten Kindern konkretisiert. Wir haben für Sie die häufigsten gestellten Fragen samt (rechtlichen) Antworten zusammengestellt.”(gpa) siehe mehr

Auch in diesem Folder zu lesen:
“Wer trägt die Kosten einer ärztlichen Bestätigung?
Wird diese Bestätigung vom Arbeitgeber als Nachweis verlangt, muss er auch die anfallenden Kosten übernehmen.”(gpa) => D.h. ihr kriegt die verrechneten Pflegefreistellungsgebühren refundiert.