Information über die geltend gemachten Ansprüche wegen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

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AKTUELLES veröffentlicht.

Für Interessierte:

“Seit 2011 besteht eine zweijährige Informationspflicht der Leiterinnen und Leiter der Zentralstellen bzw. obersten Personalstellen über die wegen Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes geltend gemachten Ansprüche.

Die Informationen haben gemäß § 20c B-GlBG erstmalig bis zum 31. März 2016 und dann jedes zweite Jahr in anonymisierter Form zu erfolgen und Angaben über

  1. die Art der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes und deren Anzahl sowie
  2. die durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes eingetretenen
    Rechtsfolgen

zu enthalten und sind auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Frauen zu veröffentlichen.”(BMBF)

Rückmeldungen für die Jahre 2014 und 2015

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