Für Interessierte:
“Seit 2011 besteht eine zweijährige Informationspflicht der Leiterinnen und Leiter der Zentralstellen bzw. obersten Personalstellen über die wegen Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes geltend gemachten Ansprüche.
Die Informationen haben gemäß § 20c B-GlBG erstmalig bis zum 31. März 2016 und dann jedes zweite Jahr in anonymisierter Form zu erfolgen und Angaben über
- die Art der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes und deren Anzahl sowie
- die durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes eingetretenen
Rechtsfolgen
zu enthalten und sind auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Frauen zu veröffentlichen.”(BMBF)
Rückmeldungen für die Jahre 2014 und 2015