Reminder: Registrierung Gesundheitsberufe

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Das Gesundheitsberuferegister

Das neue Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe, welches sowohl für diese Berufsgruppen als auch für PatientInnen von Vorteil ist. Ziel ist, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich aufzuwerten sowie mehr PatientInnensicherheit zu gewährleisten. Die Registrierung beginnt am 1. Juli 2018 und ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Damit steigt das Niveau des Gesundheitsschutzes. Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung betraut. Die Berufsverbände, der ÖGB und die AK setzten sich für die Registrierung ein. Im Interesse der Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten und der Patientinnen!(ak) siehe mehr

Folgende Berufsgruppen werden registriert:

  • Biomedizinische/r AnalytikerIn
  • Diätologin und Diätologe
  • Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn
  • ErgotherapeutIn
  • Logopädin bzw. Logopäde
  • OrthoptistIn
  • PflegeassistentIn (inkl. DiplomsozialbetreuerIn Altenarbeit oder Behindertenarbeit oder Familienarbeit; FachsozialbetreuerIn Altenarbeit oder Behindertenarbeit)
  • PflegefachassistentIn
  • PhysiotherapeutIn
  • RadiologietechnologIn

lg, euer Betriebsrat