ÖGB wird einem Teilkrankenstand sicher nicht zustimmen

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“Der ÖGB wird einem Teilkrankenstand sicher nicht zustimmen, auch nicht, wenn Rabmer-Koller ihn nun in eine „Teilarbeitsfähigkeit“ umbenannt hat. „Wer krank ist, soll sich erholen. Über die Arbeitsfähigkeit muss auch weiterhin der Arzt oder die Ärztin entscheiden“, so Achitz: „Es ist bedauerlich, dass die Wirtschaftsvertreter nicht von ihren Arbeitspflicht-für-Kranke-Ideen abgehen und damit auch die Verhandlungen über den sinnvollen, freiwilligen Teilzeit-Wiedereinstieg nach langer Krankheit gefährden.“

Arbeitgeber sollen mehr dafür tun, dass ArbeitnehmerInnen gesund bleiben!

ArbeitnehmerInnen müssen das Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz haben. Achitz: “Krank machende Arbeitsplätze sorgen nicht nur dafür, dass die Menschen früher in Pension gehen. Sie führen auch zu Kosten in Milliardenhöhe für Entgeltfortzahlung und Krankengeld, entfallene Wertschöpfung für Betriebe und Krankenbehandlungskosten. Dazu kommen hohe Kosten aufgrund von krankmachenden psychischen Arbeitsbelastungen wie Stress und Arbeiten unter Zeitdruck. “Hier könnte man auch die Ausgaben der Krankenkassen reduzieren, aber dafür müssen wir die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen”, sagt Achitz.”(ögb)

Arbeit 4.0: Die Rolle der Arbeitsmedizin

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“Gesunde Arbeit“ im Gespräch mit Dr. Erich Pospischil, dem neu gewählten Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin.

Was ist und macht die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA)?
Die ÖGA ist eine medizinische Fachgesellschaft, die in den fünfziger Jahren von ÄrztInnen verschiedener Fachgebiete, die sich mit Berufskrankheiten und gesundheitlichen Fragestellungen der Erwerbsarbeit beschäftigten oder betriebsärztlich in Großbetrieben tätig waren, gegründet wurde. Ziele sind das Erforschen und Aufzeigen arbeitsbedingter gesundheitlicher Gefährdungen und Erkrankungen, um Maßnahmen für effektive Prävention abzuleiten. Auch die Förderung und Weiterentwicklung betrieblicher Gesundheitsförderung sowie die Mitwirkung bei der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Arbeitsmedizin sind in den Statuten vorgegeben. Wesentlich sind die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Arbeitsmedizin und die Veranstaltung von Tagungen für Mitglieder. Als Fachgesellschaft geht es auch um Intensivierung der Zusammenarbeit und des Austausches mit VertreterInnen anderer nicht-/medizinischer Fachdisziplinen. Die ÖGA bemüht sich, die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und der Forschung sowie die Bildung von Arbeitsgruppen zur Untersuchung besonderer Fragen zu unterstützen. Wichtig ist, dass sie bei der Begutachtung legislativer Vorhaben beteiligt wird. Die Teilnahme an wissenschaftlicher und praktischer Arbeit und Weiterbildung erfolgt durch das Abhalten regelmäßiger Veranstaltungen und Kongresse wie der Jahrestagung der ÖGA und das Forum Arbeitsmedizin in Wien. Alle zwei Jahre verleiht die ÖGA den „Egmont-Baumgartner-Preis“ für herausragende Publikationen zu wissenschaftlichen und praxisbezogenen arbeitsmedizinischen Themen. Die Mitgliedschaft beschränkt sich nicht nur auf ÄrztInnen, es können auch Personen aus anderen, nichtmedizinischen Fachdisziplinen aufgenommen werden.”(gesundearbeit)

siehe ganzes Interview

 

STADTRECHNUNGSHOFBERICHT: Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien, Prüfung des Bereiches Arbeit und Beschäftigung/Tagesstruktur

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KURZFASSUNG

“Der Stadtrechnungshof Wien prüfte den Bereich Arbeit und Beschäftigung/Tagesstruktur des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste in Wien und legte besonderes Augenmerk auf die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die personelle Ausstattung. Dabei wurde ersichtlich, dass im Bereich der Leistungsdokumentation Optimierungsbedarf gegeben war. Ebenso wurde eine Evaluierung des Personalschlüssels für die Therapeutischen Tageszentren angeregt.”(StRH)

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ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 – 2020

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“Die österreichische ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 – 2020 vernetzt alle nationalen und regionalen AkteurInnen, die im ArbeitnehmerInnenschutz tätig sind.

Die Erfahrungen aus den bisher durchgeführten „Arbeitsschutzstrategien” zeigten deutlich, dass der Erfolg im gemeinsamen Entwickeln und Handeln aller in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Tätigen liegt und dieser Weg nicht nur weiter beschritten, sondern auch noch weiter ausgebaut und genutzt werden soll.

Die Kompetenzen und zur Verfügung gestellten Ressourcen aller Stakeholder werden optimal in Strategie, Zielsetzung, Planung und Durchführung von Projekten eingebunden.

Inhaltliche Basis und Aktionsrahmen der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie sind die jeweils geltende Rechtslage des ArbeitnehmerInnenschutzes sowie eine konsenuale Zielsetzung von für den ArbeitnehmerInnenschutz relevanten AkteurInnen, wie Ministerien, Unfallversicherungsträger, SozialpartnerInnen und Interessenvertretungen.

Um dies zu gewährleisten, wurden in einer Gemeinsamen Resolution von Ministerien, Sozialpartnern, Interessenvertretungen und Trägern aller Unfallversicherungen folgende Ziele vereinbart:

Reduktion des Risikos von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen insbesondere in den Bereichen der

  • Belastungen des Muskel- und Skelettapparates
  • psychischen Belastungen
  • Gefahren durch krebserzeugende Arbeitsstoffe
  • Arbeitsplatzevaluierung und Betreuung durch Fachleute der Prävention
  • alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung
  • schulischen und universitären Ausbildung und Weiterbildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Der organisatorische Ablauf ist durch den Kontinuierlicher Verbesserungsprozess grundsätzlich festgelegt.

Struktur, Regelabläufe und Ziele sind im Strategiedokument zusammenge-fasst.” (arbeitsinspektion)

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Psychische Arbeitsbelastungen sind Mitverursacher von Krankheiten

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“Der neue iga-Report 32 “Psychische Belastungen in der Arbeitswelt” wertete knapp 100 wissenschaftliche Artikel aus. Insgesamt ergab die Analyse, dass einige gesundheitliche Probleme nachweislich durch psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit mitverursacht werden.

Grundsätzlich kann Stress bei der Arbeit ganz unterschiedliche Auswirkungen auf Körper und Psyche haben. So führen im Gegensatz zur Darstellung in den öffentlichen Medien psychische Belastungen nicht zwangsläufig zu psychischen Beschwerden und Erkrankungen wie Burn-out oder Depression. Ziel der aktuellen Untersuchung war deshalb, die Vielfältigkeit der möglichen Belastungsfolgen darzustellen. Hierfür wurden knapp 100 wissenschaftliche Artikel ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Literaturanalyse sind im iga.Report 32 zusammengefasst. Insgesamt ergab die Analyse, dass einige gesundheitliche Probleme nachweislich durch psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit mitverursacht werden.

Folgen psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sollten nicht auf psychische Erkrankungen reduziert werden. Bei folgenden untersuchten Folgen gibt es bereits deutliche Evidenz dafür, dass sie durch psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit mitverursacht werden: Muskuloskelettale Beschwerden, Depression, Angst und kardiovaskuläre Erkrankungen. Bei einer Reihe weiterer Variablen sind kausale Zusammenhänge zu psychischen Fehlbelastungen zumindest wahrscheinlich. Hierzu gehören: Immunsystem, Schlaf, körperliche Aktivität (Sport) und das allgemeine Wohlbefinden. Bei den anderen betrachteten Merkmalen ist festzustellen, dass es Korrelationen – also Zusammenhänge – zu psychischen Fehlbelastungen gibt, zur Kausalität jedoch (noch) keine Aussagen möglich sind.

Die Befunde zeigen, dass Betriebe sich mit dem Thema “Psychische Belastungen bei der Arbeit” auseinandersetzen sollten. Die Durchführung der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen samt Festlegung passender Maßnahmen ist hier am Wichtigsten. Da schlecht gestaltete Arbeitsbedingungen zahlreiche negative Folgen nach sich ziehen können, die sich letztendlich negativ auf die Leistungsfähigkeit und die Produktivität des Unternehmens auswirken, sind entsprechende Aktivitäten auch aus wirtschaftlicher Erwägung sinnvoll.”(gesundearbeit)

iga-Report 32

Erste österreichische Suchtpräventionsstrategie

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“Die erste österreichische Suchtpräventionsstrategie gibt an der Schnittstelle zwischen wissenschaftlichem Erkenntnisstand in den einschlägigen Disziplinen, medizinischer und psychosozialer Praxis sowie allen maßgeblichen Politik- und Verwaltungsbereichen die Richtschnur für die Akteurinnen und Akteure vor. Es geht dabei nicht um einen detaillierten Maßnahmenkatalog, sondern um die Definition eines gemeinsamen gesellschaftlichen Grundverständnisses zum Thema Sucht, mit formulierten Zielen und einem Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen in den verschiedenen Verantwortungsbereichen.

Die Strategie bildet gleichsam das Dach, unter dem sich alle Aktivitäten, Maßnahmen und Entwicklungen verbinden sollen. Sie basiert insbesondere auf der Delphi-Studie.

Um der außerordentlichen Komplexität des Themas Sucht gerecht zu werden, muss eine moderne Suchtpräventionsstrategie eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen. Sie muss legale und illegale Suchtmittel sowie Verhaltenssüchte einbeziehen, die Gesundheitsperspektive ins Zentrum rücken – weil Sucht keine moralische Verfehlung sondern eine Krankheit ist. Sie muss breitgefächerte und flexible Maßnahmen vorsehen, damit im Einzelfall das richtige Instrument zur Verfügung steht.

Einem am Menschen orientierten, zeitgemäßen Verständnis entsprechend bildet Schadensminderung neben Prävention, Therapie und gesellschaftlicher Inklusion eine wichtige Säule der Suchtpolitik.”(bmg) siehe mehr

 

DFP-Überprüfung 2016 – Häufig gestellte Fragen rund um die Fortbildungsverpflichtung für Ärzte

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“Mit den Novellen des Ärztegesetzes und der DFP-Verordnung im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber die Fortbildungsverpflichtung der österreichischen Ärztinnen und Ärzte ausgeweitet. Am 1. September 2016 wird nun erstmals flächendeckend überprüft, welche Ärztinnen und Ärzte ihre Fortbildungspflicht nachweislich erfüllt haben.”(arztnoe)

Hier findet ihr Antworten zu zentralen Fragen rund um den Fortbildungsnachweis.
Fortbildungskonto
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