NEUSTART – AUSBAU statt Abbau!

Dieser Beitrag wurde am von in
AKTUELLES veröffentlicht.

“NEUSTART– Verein für Bewährungshilfe, Konfliktregelung und Soziale Arbeit – begleitet und unterstützt österreichweit jährlich über 40.000 Personen (Opfer und Täter). Das Angebot an sozialkonstruktiven Maßnahmen als Antwort auf Kriminalität umfasst beispielsweise Bewährungshilfe, Tatausgleich (Konfliktregelung und Schadenswiedergutmachung), Elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“), Gemeinnützige Leistungen (Ableistung von „Sozialstunden“), Haftentlassenenhilfe (Entlassungsbegleitung) oder AntiGewaltTraining.
Richterinnen und Richter in ganz Österreich schätzen NEUSTART als verlässlichen Partner und ordnen Bewährungshilfe an, um professionelle Unterstützung für und Kontrolle von Straffälligen sicher zu stellen.
Aktuell ist mit über 11.000 Bewährungshilfebetreuungen ein historischer Höchststand erreicht. Schon jetzt reichen die vom BMJ zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus, um die im Bewährungshilfegesetz verankerte Obergrenze von 35 KlientInnen pro SozialarbeiterIn einhalten zu können, sodass jede BewährungshelferIn über 40 KlientInnen betreuen muss.
Für 2016 soll das Budget von NEUSTART aber dennoch so gekürzt werden, dass bis zu 30 voll ausgelastete MitarbeiterInnen gekündigt werden müssten (von 460 Vollzeitstellen).
Wenn bei der Unterstützung und Kontrolle von Tätern gespart wird, dann ist das aufgrund der längeren Haftzeiten wesentlich teurer, gefährdet den Resozialisierungserfolg der gesamten Strafjustiz und somit die Sicherheit der Bevölkerung (Täterarbeit ist Opferschutz)! siehe: Folgen der Budgetkürzung bei NEUSTART

Wir ersuchen Sie daher, ein Zeichen für eine nachhaltige Justizpolitik zu setzen und folgende Erklärung zu unterstützen – Danke!
Die Unterstützungserklärungen werden vom Betriebsrat und der GPA-djp an Bundeskanzler, Vizekanzler, Justizminister und Finanzminister übermittelt.” (gpa)

Unterstützungserklärung abgeben          Unterschriftenliste ansehen

Falls es in Ihrem Bereich praktischer ist, Unterstützungserklärungen auf Papier unterschreiben zu lassen finden Sie unten ein Formular zum Download.

Zur Homepage von NEUSTART – http://www.neustart.at/AT/de/

Rückfragen:
Fritz Zeilinger – Betriebsratsvorsitzender NEUSTART
Mail: br@neustart.at

Protestversammlung: Achtung ABGESAGT

(siehe unten: newsupdate)

Protestversammlung am 3. Nov. 2015, um 13 Uhr vor dem Justizministerium, Museumstraße 7, 1070 Wien
Der Betriebsrat von NEUSTART und die GPA-djp fordern ausreichende Mittel vom Justizminister, um die erfolgreiche Arbeit fortsetzen und ausbauen zu können und wehren sich gegen die drohenden Kündigungen!
Wir ersuchen Sie, ein Zeichen für eine nachhaltige Justizpolitik zu setzen und das Anliegen der Protestkundgebung durch ihre Teilnahme zu unterstützen – Danke!
Betriebsrat NEUSTART

Newsupdate (30.10.2015):

wegen konstruktiven Gesprächen auf politischer Ebene, unter Mitwirkung von Wolfgang Katzian, mit guter Aussicht auf eine Lösung des Finanzierungsproblems bei NEUSTART/Bewährungshilfe, hat der BR von NEUSTART in Absprache mit der GPA-djp entschieden, die für den 3. November angekündigte Protestversammlung nicht abzuhalten. Der Betriebsrat von NEUSTART und die GPA-djp bedanken sich für deine/ihre solidarische Haltung, die Bereitschaft zur Unterstützung vor Ort und für die zahlreiche Beteiligung an der Online-Kampagne, und hoffen auf zahlreiche Beteiligung bei unseren zukünftigen notwendigen Aktivitäten. Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Betriebsrat NEUSTART
Regionalgeschäftsführerin GPA-djp Wien, Barbara Teiber, MA
Regionalsekretärin GPA-djp Wien, Birgit Ivancsics, MSc

REMINDER: Staffel Marathon

Dieser Beitrag wurde am von in
AKTUELLES veröffentlicht.

Der PSD nimmt 2016 im Zuge des Vienna City Marathons am Staffel-Marathon (größter Staffel Marathon der Welt!) teil!
Bei Interesse wendet euch bitte bis spätestens 20.11.2015 an Michael Maurer bzw. Josef Schörghofer, damit uns die Plätze sicher sind!

Denn: „Wer die Welt bewegen will, sollte erst sich selbst bewegen.“ (Sokrates)

 

Solidarität im Sozial- und Gesundheitsbereich

Dieser Beitrag wurde am von in
AKTUELLES veröffentlicht.

Veranstaltung mit Podiumsdiskussion
(organisiert durch die Interessensgemeinschaft der GPA “work@social”)

Donnerstag, 29. Oktober, 18:30 Uhr Fachbuchhandlung des ÖGB-Verlags Rathausstraße 21, 1010 Wien

Die Arbeitsbedingungen im Sozial- und Gesundheitsbereich haben sich in den letzten Jahren durch fortschreitende Ökonomisierung unserer Arbeitsfelder und eine anhaltende Sparpolitik zunehmend verschlechtert. Um gemeinsam für unsere Interessen als ArbeitnehmerInnen eintreten zu können, brauchen wir einen starken Zusammenhalt im Kampf um einen „Sozialausbau“ und bessere Arbeitsbedingungen, d.h. für mehr Lohn und zusätzliches Personal! Vielfältige Spaltungsmechanismen erschweren oder verhindern gar eine Solidarisierung im Sozial- und Gesundheitsbereich. Wir wollen folgende Themenbereiche näher beleuchten:

˗ Alter, Geschlecht, Herkunft, Kultur, Religion, Sprache und physische/psychische Konstitution (Fanny Müller-Uri, Rassismusforscherin)
˗ Veränderungen in der Arbeitswelt unter dem Blickwinkel von Ökonomisierung, Präkarisierung, Entprofessionalisierung und steigender Arbeitslosigkeit (Diane Branellec, Betriebsrätin Vertretungsnetz)
˗ Zuständigkeiten verschiedener Gewerkschaften mit „zersplitterten“ KV-Verhandlungen, Konkurrenz unterschiedlicher Anbieter oder Trägerorganisationen am „Markt“ (Lisa Mandl, Betriebsrätin VKKJ)
˗ Unterschiedliche Bezahlung je nach Kollektivvertrag und Gehaltsschema – ungleicher Status von ArbeiterInnen und Angestellten (Axel Magnus, Betriebsratsvorsitzender Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH)

Um die Einflüsse und Faktoren dieser Erscheinungsformen zu diskutieren und gemeinsam nach Möglichkeiten und Wege zu ihrer Überwindung zu suchen, lädt der Regionalausschuss der IG work@social Wien zur Podiumsdiskussion ein.
Um Anmeldung unter ulrike.pap@gpa-djp.at wird gebeten.
Auf dein Kommen freuen sich
Axel Magnus                                                                  Birgit Ivancsics, MSc
im Namen des RA work@social Wien                        Regionalsekretärin

Parteienbefragung

Dieser Beitrag wurde am von in
AKTUELLES veröffentlicht.

“Im Vorfeld der Gemeinde- bzw. Landtagswahlen in Wien hat der Regionalausschuss des Wirtschaftsbereichs 17 (privater Gesundheits- und Sozialbereich, Kinder- und Jugendwohlfahrt) in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wien die unten stehenden Fragen an die Klubs von SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne und die NEOS gerichtet. Wie die einzelnen Antworten ausgefallen sind sehen Sie, wenn Sie auf “Antworten” neben der jeweiligen Frage klicken.

1. Wie soll Ihrer Meinung nach die Finanzierung von höheren Löhnen bzw. Gehältern – die Forderung von 30% plus wie bei ÄrztInnen zieht immer weitere Kreise – und besseren Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialbereich in der kommenden Legislaturperiode erfolgen? ANTWORTEN

2. Wie soll Ihrer Meinung nach die enorme Einkommensschere zwischen dem Gesundheits- und Sozialbereich und dem Medianeinkommen geschlossen werden? Wie soll der Tatsache, dass nach Zahlen der Statistik Austria zwischen 30 und 40 Prozent unter der Armutsgefährdungsschwelle verdienen, entgegengewirkt werden? ANTWORTEN

3. Welche konkreten Maßnahmen sehen Sie vor, um den hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, die oft in die Armutsfalle führen, zu senken? ANTWORTEN

4. Woher sollen die dafür erforderlichen Mittel kommen? Wie stehen Sie z.B. zur Einführung einer Leerstandsabgabe? ANTWORTEN

5. Welches sind Ihre Vorschläge für die Lösung des zunehmenden Fachkräftemangels in Pädagogik und Pflege? ANTWORTEN

6. Welche Maßnahmen gedenken Sie gegen die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen (insbesondere der Arbeitszeit) zu setzen? ANTWORTEN

7. Gedenkt Ihre Partei als Gegenmaßnahme zur zunehmenden Gesundheitsgefährdung (Stichwort: Burn-Out) der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Einkommens- und Personalausgleich umzusetzen? Wenn Ja: Wie hoch sollte dann die wöchentliche Normalarbeitszeit sein? ANTWORTEN “(gpa)

Berufshaftpflichtversicherung der Psychologen

Dieser Beitrag wurde am von in
AKTUELLES veröffentlicht.

Da die Berufshaftpflichtversicherung der Psychologen beim Come together der Jahrestagung des PSD erneut Thema geworden ist, möchte ich einen Reminder aussenden:
Auszug aus dem Psychologengesetz:

Berufshaftpflichtversicherung
$39.
(1) Berufsangehörige haben vor Aufnahme ihrer eigenverantwortlichen Berufsausübung zur Deckung der aus der Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.
(2) Für den Versicherungsvertrag muss Folgendes gelten:
1. die Mindestversicherungssumme hat für jeden Versicherungsfall zur Deckung der aus der gesundheitspsychologischen und/oder klinisch-psychologischen Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Million Euro zu betragen. Eine Haftungshöchstgrenze darf pro einjähriger Versicherungsperiode das Dreifache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten
2. der Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers ist unzulässig.
(3) Die Versicherer sind verpflichtet, dem Bundesminister (der Bundesministerin) für Gesundheit unaufgefordert und umgehend jeden Umstand zu melden, der eine Beendigung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes oder eine Abweichung von der ursprünglichen Versicherungsbestätigung bedeutet oder bedeuten kann, und auf Verlangen des Bundesministers (der Bundesministerin) für Gesundheit über solche Umstände Auskunft zu erteilen.
(4) Die Berufsangehörigen haben dem Bundesminister (der Bundesministerin) für Gesundheit auf dessen (deren) Verlangen den entsprechenden Versicherungsvertrag jederzeit nachzuweisen. …

Übergangsbestimmungen:
Berufsangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in die jeweilige Berufsliste eingetragen sind, haben bis längstens 31.12.2015 eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 39 abzuschließen. Weiterlesen

Der Europäische Gesundheitsbericht 2015

Dieser Beitrag wurde am von in
AKTUELLES veröffentlicht.

“Das WHO-Regionalbüro für Europa veröffentlicht seine Flaggschiff-Publikation, den Europäischen Gesundheitsbericht, alle drei Jahre. Diese Veröffentlichung präsentiert die wichtigsten Ergebnisse aus dem Europäischen Gesundheitsbericht 2015. Seine Hauptziele sind:

  • die Berichterstattung über bislang erzielte Fortschritte in Bezug auf Dachziele von „Gesundheit 2020“ in der Region; und
  • die Beschreibung neuer Dimensionen von Gesundheitsinformationen und Evidenz, die in den kommenden Jahren berücksichtigt werden müssen, um die Überwachung der
    gesundheitlichen Situation im Hinblick auf „Gesundheit 2020“ und darüber hinaus, einschließlich der Messung subjektiven Wohlbefindens, zu optimieren.

Die 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO nahmen „Gesundheit 2020“ im Jahr 2012 als das neue gesundheitspolitische Rahmenkonzept der Europäischen Region an. Es unterstützt gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Maßnahmen mit dem Ziel, Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung zu verbessern, Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abzubauen, die öffentliche Gesundheit zu stärken und nachhaltige bürgernahe Gesundheitssysteme zu gewährleisten, die allgemein zugänglich sind und Chancengleichheit sowie qualitativ hochwertige Leistungen bieten.”(bmg) siehe mehr

Kaske (AK): “Schluss mit der Verunsicherung bei den Pensionen!”

Dieser Beitrag wurde am von in
AKTUELLES veröffentlicht.

„Das Krankreden des Pensionssystems ist ungerechtfertigt und verunsichert insbesondere die Jungen. Die Wirtschaft sollte sich viel eher darüber den Kopf zerbrechen, wie es gelingen kann, dass Beschäftigte aus dem Berufsleben heraus in Pension gehen können und nicht aus der Arbeitslosigkeit“, sagt AK-Präsident Rudi Kaske zu den aktuellen Diskussionen beim Europäischen Forum Alpbach und den Aussagen des deutschen Professors Bert Rürup. Kaske: „Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters lehnen wir ab, weil diese keinen einzigen Arbeitsplatz mehr schafft. Weiters führt die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors bei der Pensionsanpassung nicht zu mehr Transparenz, sondern bringt lediglich Verunsicherung. Denn während das geltende Pensionskonto zeigt, was man sich erarbeitet, würdet ein Automatismus zu nicht vorhersehbaren Kürzungen führen. Eine vorgezogene Angleichung des Frauenpensionsalters würde den Vertrauensgrundsatz verletzen. Wer die Diskriminierung von Frauen beseitigen will, soll damit anfangen bevor sie 60 sind.“  Präsident Kaske weiter: „Die Wahrheit ist: Nicht zuletzt mit der Reform 2013/2014 haben wir bereits vieles auf den Weg gebracht, um das System fit für die Zukunft zu machen. Was uns in Zeiten wie diesen mehr hilft ist ein Bonus-Malus-System für Ältere und die Beseitigung von Ungleichheiten beim Bundeszuschuss.“
Weiterlesen